AUDIT IM BEREICH PERSONALAKTEN

Das Audit umfasst eine Überprüfung von:

  • persönlichen Dateien der Mitarbeiter (Mitarbeiter-Ordner),
  • internen Regelungen – wie das Verfahren, die Ordnungen, Beschlüsse,
  • den in der Personalverwaltung angewandten Dokumentationsmustern wie z.B.: Verträge, Anhänge, Erklärungen..

Der Zweck des Audits – Analyse der Dokumente bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, sowie mit Richtlinien und Hinweisen des Auftraggebers.

Der Überblick über die Personaldokumentation erfolgt aufgrund der durch den Auftraggeber auf eine bestimmte Zeit erteilten Vollmacht zur Einsichtnahme in die Personalakten und wird unter dem Schutz der personenbezogenen Daten durchgeführt.

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